Wie muss der Abstand des Schornsteins sein, wenn einem das Haus daneben selbst gehört?
Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der Schornstein dabei die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in einem Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragen. Weitere Informationen zu den Ableitbedingungen geben wir im Beitrag "BImSchV: Regelungen für die Nachrüstung eines Schornsteins".
Unser Tipp: Besprechen Sie die Planung vor der Ausführung mit einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Dieser muss die Anlage letztlich auch abnehmen.