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Expertenrat

Wie weit muss eine Solaranlage in Thüringen von der Grundstücksgrenze entfernt stehen?

Frage von Steffen S. am 27.11.2025 

Sie schreiben auf eine Frage von Peer D. am 12.11.2022, dass man mit einer PV-Anlage zu einem Nachbarn bei Grenzbebauung 1,25 m Abstand einhalten muss (in Thüringen). Des Weiteren verweisen sie in ihrer Antwort auf einen Artikel 32 der Thüringer Bauordnung. Hierfür gibt es eine neue Verordnung seit 2024. Wie würde eine Antwort hierauf nun lauten? Gibt es einen Unterschied zwischen Glas-Glas-Modulen und Glas-Folie-Modulen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und Brandwänden sowie Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind. Ausnahmen bestehen, wenn Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen und durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind sowie 0,50 m bei Solaranlagen, die höchstens 0,30 m über der Dachhaut installiert oder im Dach integriert und nicht aus brennbaren Baustoffen sind. Wir gehen davon aus, dass Letzteres für Ihre Glas-Glas-Module gilt.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass der Abstand dabei nicht grundsätzlich zur Grundstücksgrenze, sondern zu Brandwänden sowie Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, gilt. Sind Sie sich hier unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Bauamt. Die Experten prüfen den Fall individuell und geben eine rechtlich bindende Antwort. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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