Ich habe vor dem 14.08.22 einen Antrag bei der BAFA zum Austausch einer Gasheizung (über 30 Jahre) zugunsten einer Wärmepumpe gestellt. Zuwendungsbescheid liegt mittlerweile vor. Leider hat meine Gasheizung vor wenigen Wochen Ihren "Geist aufgegeben". Die Lieferzeit für die Wärmepumpe reicht bis ins Jahr 2024. Ich habe deshalb einen Änderungsantrag (innerhalb der 4 Wochen) auf eine Hybridheizung (Gas - Wärmepumpe) gestellt. Muss ich nun wiederum 6 Monate auf einen neuen Zuwendungsbescheid warten?
Sie können auf eigenes finanzielles Risiko direkt nach dem Änderungsantrag mit der Sanierung beginnen. Ob Sie die Förderung tatsächlich erhalten, zeigt jedoch erst eine Bestätigung vom BAFA.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Sachbearbeiter des BAFA bei der Bearbeitung inzwischen die aktuellen Richtlinien heranziehen. Da eine Förderung der Gasheizung darin nicht mehr vorgesehen ist, ist eine nachträgliche Änderung zur Gashybridheizung nicht möglich.
Sie können aber eine neue Gasheizung einbauen und den bestehenden Antrag für die Wärmepumpe wie geplant weiterlaufen lassen. Fördermittel für die Wärmepumpe würden Sie auf diese Weise wie beantragt bekommen - die Kosten der Gasheizung ließen sich jedoch nicht anrechnen. Blickt das BAFA auf die zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien, wäre eine Änderung wie gewünscht möglich.