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Expertenrat

Benötigen wir eine Änderungs-gBzA, wenn sich im Bauvorhaben seit dem Antrag zur Förderung etwas verändert hat?

Frage von Joel R. am 03.06.2025 

Wir haben im Produkt "BEG Nichtwohngebäude Zuschuss (463) ein KfW55-EE-Neubauhaus bewilligt bekommen im Jahr 2021. Nun stehen wir vor der Einreichung der Endabrechnung. Die EE-Klasse ist weggefallen. Unser Energieberater hat uns jetzt eine neue gbza erstellt, wo bei Art der gbza steht "Änderung von Vorhaben." In dieser steht nun nur noch KfW 55 ohne die EE-Klasse. Hatten Sie diesen Fall schon mal? Ist dies der formell korrekte Weg?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu können. Ist die EE-Klasse im Bau weggefallen, handelt es sich in Ihrem Fall um ein KfW-55-Gebäude. Das führt in der Regel auch zu einer Änderung der Zuschusshöhe. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Hier bekommen Sie konkrete Aussagen zum individuellen Vorhaben. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9001.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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