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Expertenrat

Welches Alter der Gasheizung ist bei der Förderung der Wärmepumpe nachzuweisen?

Frage von Sandra M. am 26.09.2025 

Welches Alter ist relevant für den Austausch unserer Gastherme gegen eine Wärmepumpe? Bauzeit begann 2005, Einzug war 2006. Gilt das Herstelldatum der Therme oder das Inebtriebnahmedatum? Der Tausch benötigt ja auch viel Vorbereitungszeit (Planung, Kaufvertrag, Antrag Förderung, Bestellung etc). Darf das alles erst nach genau 20 Jahren passieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung beantragen möchten, muss die Gasheizung bei Antragstellung 20 Jahre alt sein. Es gilt dabei das Inbetriebnahmedatum bzw. das Datum der Abnahme durch den Schornsteinfeger. Das Jahr des Einbaus allein ist nach Rücksprache mit der KfW leider nicht ausreichend – eine taggenaue Betrachtung ist hier leider notwendig. Nutzen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus nicht, spielt das Alter der Gasheizung hingegen keine Rolle.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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