Zur Förderung des Austauschs von Gasheizungen über die BAFA ist ein Kriterium, ob die Heizung 20 Jahre alt ist. Ich bin mit meiner Brennwertheizung genau auf der Grenze und die Daten sind wie folgt:
- Dezember 2002: Beantragung und Bewilligung des Bauantrags
- 2003: Bauzeit und Inbetriebnahme der Heizung (Trocknung Innenputz)
- April 2004: Baufertigstellungsanzeige und Einzug
Welches Datum gilt in meinem Fall für das Alter der Heizung?
In der Regel gilt hier das Datum, an dem die Heizung vom Schornsteinfeger abgenommen wurde. Liegen Ihnen dazu keine Informationen vor, bekommen Sie diese vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Nachlesen können Sie das in der Auslegung zu § 72 Absatz 1 und 2 GEG 2020.
Hier heißt es weiter, dass der Zeitpunkt der Kesselherstellung im Werk (Baujahr), die Abnahme des Gebäudes oder die erstmalige Nutzung des Gebäudes bzw. der Heizungsanlage keine Rolle spielen. Sie helfen aber beim Bestimmen des Alters, falls die Abnahmebescheinigung nicht mehr vorliegt.