Expertenrat

Wie bestimme ich das Alter der Gasheizung, wenn ich den Heizungs-Austausch-Bonus nutzen möchte?

Frage von Stefan  S. am 20.05.2023 

Zur Förderung des Austauschs von Gasheizungen über die BAFA ist ein Kriterium, ob die Heizung 20 Jahre alt ist. Ich bin mit meiner Brennwertheizung genau auf der Grenze und die Daten sind wie folgt:
- Dezember 2002: Beantragung und Bewilligung des Bauantrags
- 2003: Bauzeit und Inbetriebnahme der Heizung (Trocknung Innenputz)
- April 2004: Baufertigstellungsanzeige und Einzug

Welches Datum gilt in meinem Fall für das Alter der Heizung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel gilt hier das Datum, an dem die Heizung vom Schornsteinfeger abgenommen wurde. Liegen Ihnen dazu keine Informationen vor, bekommen Sie diese vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Nachlesen können Sie das in der Auslegung zu § 72 Absatz 1 und 2 GEG 2020.

Hier heißt es weiter, dass der Zeitpunkt der Kesselherstellung im Werk (Baujahr), die Abnahme des Gebäudes oder die erstmalige Nutzung des Gebäudes bzw. der Heizungsanlage keine Rolle spielen. Sie helfen aber beim Bestimmen des Alters, falls die Abnahmebescheinigung nicht mehr vorliegt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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