Ich möchte einen Anbau größer 50 m² an ein bestehendes Gebäude bauen. Die Ölheizung ist um die 20 Jahre alt, soll aber noch ein paar Jahre genutzt werden. Ist das nach der aktuell gültigen EnEV möglich? Muss das EEWärmeG berücksichtigt werden?
Ja, dieser Anbau wäre nach der aktuellen EnEV möglich. Da eine bestehende Heizung genutzt werden soll, gelten diese maximalen U-Werte für Ihren Anbau. Wenn Ihr Anbau größer als 50 Quadratmeter wird, müssen die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllt werden (nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8).
Das EEWärmeG muss nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, greift bei der Erneuerung der Ölheizung das EWärmeG.