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Expertenrat

Muss ich bei der Beantragung der BEG-Förderung auch ein Angebot einreichen?

Frage von Oliver L. am 10.08.2022 

Wir wollen unsere bestehende Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Bzgl. dem BAFA-Antrag (evtl. habe ich eine naive Denkweise): Kann ich nicht einfach die max. Fördersumme angeben, auch wenn im vorhandenen Angebot eine deutlich niedrigere Summe steht? Sprich sind die existierenden Angebote tatsächlich im Nachhinein noch relevant? Wenn ich es richtig gesehen habe, muss man die Angebote beim Antrag nicht anhängen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Beantragung selbst sind keine Angebote einzureichen. Sie können die maximale Fördersumme angeben (60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr). Die Abrechnung erfolgt dann nach Abschluss aller Arbeiten. Hier weisen Sie die tatsächlichen Kosten anhand von Rechnungen nach und bekommen die entsprechende Förderung ausgezahlt. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".

Denken Sie daran, dass sich die Konditionen der BEG-Förderung zum 15.08.2022 teilweise deutlich verschlechtern. Möchten Sie von den aktuellen Konditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förder-Antrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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