Wir haben eine fossile zentrale Wärmeversorgung für fünf Gebäude in Hamburg, an die wir gerne ein sechstes Gebäude anschließen möchten. Das sechste Gebäude ist ein Bestandsgebäude mit kaputter Wärmeerzeugung, welches aber nah an der zentralen Wärmeversorgung der anderen fünf Gebäude liegt. Gemäß § 71 GEG gibt es Anforderungen an den Austausch einer zentralen Heizungsanlage und auch an den Anschluss eines Wärmenetzes.
Da wir aber im Bereich Gebäudenetz liegen, stellt sich die Frage, ob der Ausbau eines Gebäudenetzes unter § 71 fällt bzw. ob wir an ein fossiles Gebäudenetz anschließen dürfen. Weiß Ihr vielleicht jemanden hier Bescheid?
Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die GEG-Anforderungen an erneuerbare Energien nicht erfüllt. Voraussetzung dafür ist, dass das Wärmenetz bzw. dessen Erzeugung vor dem 01. Januar 2024 errichtet wurde. Außerdem müssen das Netz und dessen Wärmeerzeugung alle geltenden Regeln und Anforderungen erfüllen. Letzteres definiert das GEG leider nicht genauer. Wir gehen aber davon aus, dass es sich hierbei um grundsätzliche Anforderungen an bestehende Wärmenetze handelt.
Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir hier den Kontakt zur für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Die Experten prüfen den Fall und geben eine regional zutreffende, verbindliche Antwort.