Kann ich als Energieeffizienz-Experte mit Eintragung für KFN aber ohne Zusatzqualifikation LCA Anträge für die Programme 296, 297/298, 300 oder 124 stellen, wenn ich die LC-Analyse von einem entsprechend eingetragenen Kollegen durchführen lasse?
Nach Rücksprache mit der KfW können Sie ab dem 01.11.2025 keine von der KfW geförderten Neubauvorhaben begleiten und keine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen, wenn Sie nicht über die Zusatzqualifikation zum Erstellen der Lebenszyklusanalyse (LCA) verfügen. Die LCA von anderen eingetragenen Energieberatern durchführen zu lassen, ist leider ebenfalls nicht möglich.