Wir haben einen Antrag auf eine Gasheizung gestellt, der zwischenzeitlich auch von der BAFA genehmigt wurde. Wir haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen und möchten nun doch eine Wärmepumpe verbauen. Wie kann ich den Antrag stornieren und neu stellen? Gibt es Sperrfristen in diesem Zusammenhang?
Den Antrag können Sie schriftlich beim BAFA zurückziehen. Stellen Sie erneut einen Antrag für eine andere Maßnahme (Wärmepumpe statt Gasheizung) gibt es in diesem Fall keine Sperrfristen. Wichtig ist nur, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben dürfen. Wurden bereits Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, wäre das förderschädlich und sie könnten die Mittel nicht noch einmal beantragen.
Unser Tipp: Bis zum Aktivieren des Verwendungsnachweises können Sie die Förderung problemlos ändern. Laden Sie dazu einfach ein formlos unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch, mit dem Sie den Fördergeber über die Änderung informieren. Von Vorteil ist es, dazu eine Heizung auszuwählen, die bereits auf eine Liste förderbarer Heizgeräte vom BAFA zu finden ist. Änderbar sind in diesem Zuge auch die Kosten - dafür bleibt Ihnen jedoch nur ein Zeitraum von vier Wochen ab Erhalt des Zuwendungsbescheides.
Antworten auf individuelle Fragen erhalten Sie außerdem über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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