Nach was richtet sich die Anzahl der Wohneinheiten für die BEG-Förderung? Nach Baugesuch, nach Grundbucheintragung oder Istzustand bei der Vor-Ort-Begehung (Umbau des Eigentümers)?
Geht es um die BEG-Förderung, entscheidet die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung darüber, wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Auch wenn vor der Sanierung nur eine Wohneinheit vorhanden ist, können Sie bei einer Erweiterung den doppelten Satz annehmen. Denken Sie aber daran, dass nicht jeder Ausbau als Sanierung förderbar ist. Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im vorher nicht konditionierten Bereich, ist die Maßnahme (zumindest anteilig) als Neubau zu behandeln.