Ich habe beim BAFA einen Antrag auf Förderung einer Pelletsheizung am 18.05.22 gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten. Damit darf ich mit den Maßnahmen beginnen. Ich bin mir aber unsicher, ob ich vor Erhalt des Zuwendungsbescheids eine Anzahlung an das ausführende Unternehmen leisten darf.
Im Merkblatt steht "Hinweis: Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig." Wie sieht es mit Anzahlungen und Abschlagszahlungen aus?
Nach Rücksprache mit dem BMWK ist das möglich, sobald Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag erhalten haben. In dieser finden Sie den Hinweis, dass Sie nun auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen dürfen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass eine Förderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewiss ist. Es kann also passieren, dass Sie eine Absage erhalten und die Mittel nicht erneut beantragen dürfen, da Sie mit der Maßnahme dann bereits begonnen haben. Sicher ist, dass Sie nach dem Ende des Bewilligungszeitraums keine Zahlungen mehr leisten dürfen bzw. zu spät geleistet Zahlungen nicht mehr bei der Förderung berücksichtigen können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.