Der Unterschied zwischen auflösenden und aufschiebenden Bedingungen im Liefer- und Leistungsvertrag, leicht erklärt? Inwieweit ist das Fachunternehmen verpflichtet, sich mit der Antragstellung zu konfrontieren? Was ist die logische Abfolge der zu erledigenden Tätigkeiten des Fachunternehmers?
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. Bei einer auflösenden Bedingung kommt der Vertrag gleich zustande. Er gilt jedoch nur solange, bis die Bedingung erlischt. Das heißt: Bekommen Sie keine Zusage vom Fördergeber, erlischt der Vertrag automatisch.
Fachbetriebe müssen sich damit auseinandersetzen, wenn ihre Kunden Fördermittel beantragen möchten. Denn dann sind die Verträge Pflicht. Alle weiteren Fördervoraussetzungen, wie die Bestätigung zum Antrag, kann auch ein Energieberater erstellen.
Geht es um den Ablauf, erstellen Fachbetriebe zunächst ein Angebot. Nehmen Kunden dieses an, schließen beide Parteien einen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Außerdem nennt der Fachbetrieb einen Ausführungstermin, der im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zusage) liegt. Darüber hinaus erstellt der Fachbetrieb eine Bestätigung zum Antrag über das DENA-Fachpartner-Portal. Mit dieser BzA können Sanierer dann die Förderung der Heizung beantragen.
Vorlagen für Verträge mit aufschiebender/ auflösender Bedingung geben wir im Beitrag "Förderung: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung". Die BzA erstellen Fachbetriebe über das DENA-Experten-Portal (nach kostenfreier Registrierung). Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.