Wie ist die Kostenaufteilung für eine neue Heizungsanlage bei folgendem Sachverhalt: Mir gehört eine Eigentumswohnung (vermietet) in einem Haus mit 3 Wohnungen. Dem anderen Eigentümer gehören Wohnung 2 (die er selbst bewohnt) und Wohnung 3 (vermietet). Wohnung 3 hängt nicht an der neuen Heizungsanlage. Richtet sich die Kostenaufstellung trotzdem nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch?
Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes teilen sich die Kosten in aller Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die Wohnungseigentümer auf. Nach Absatz 5 des gleichen Paragrafen steht es Wohnungseigentümern allerdings frei, eine andere Regelung zum Aufteilen der Kosten zu finden. Ohne die vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen daher leider keine fundierte Antwort geben. Diese bekommen Sie aber von einem Experten für WEG-Recht, nachdem dieser Verträge und Vereinbarungen geprüft hat.
Geht es um die Förderung, ermitteln Sie zunächst die insgesamt förderbaren Kosten. Bei drei Wohneinheiten belaufen sich diese auf 60.000 Euro (30.000 € + 2 x 15.000 €). Anschließend teilen Sie den Betrag zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen auf (20.000 €/WE) und ermitteln die förderbaren Kosten für alle geförderten Wohneinheiten. (Siehe FAQ der KfW im Programm 458).
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.