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Expertenrat

Gibt es Ausnahmen, bei denen ich die Förderung nachträglich beantragen kann?

Frage von Alfred G. am 26.10.2021 

Gibt es eine Ausnahme z. B. höhere Gewalt (Zerstörung durch Brand), mit der ein Antrag auf Förderung der neuen Pelletheizung noch nachträglich zu stellen ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ausnahmen sind uns diesbezüglich nur für Betroffene des Hochwassers 2021 bekannt. Diese dürfen den Antrag auch stellen, wenn Sie mit dem Wiederaufbau bereits begonnen haben. Die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen keine weiteren Ausnahmen vor. Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zum Fördergeber, um individuelle Möglichkeiten für Ihre Situation zu besprechen. Geht es um einen Zuschuss, wenden Sie sich an das BAFA (Tel.: 06196/908-1625 oder Kontaktformular). Für Darlehen mit Tilgungszuschüssen ist hingegen die KfW verantwortlich (Tel.: 0800/539-9007).

Nachträglich steht Ihnen jedoch der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung einer Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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