Gilt die Austauschpflicht der Heizung auch, wenn wir eine Immobilie kaufen würden, die wir als Zweitwohnsitz nutzen würden - nur für etwa 2 Tage pro Woche? Es geht um eine Immobilie, die jedoch kein Wochenendhaus ist?
Grundsätzlich gibt es hier keine Ausnahmen, sofern das Gebäudeenergiegesetz zur Anwendung kommt. Von den Anforderungen des GEGs sind Sie allerdings befreit, wenn:
Letzteres kann beispielsweise ein Energieberater nachweisen. Mit dessen Bestätigung sollten Sie die Ausnahme bei der zuständigen Stelle für das GEG in Ihrem Bundesland bekannt geben.