Laut ESanMV muss ich eine Mindestanforderung von 0,14 W/m²k für die oberste Geschossdecke erreichen. Gibt es dazu Ausnahmen für das Einblasdämmen mit Zellulose? Wenn dies baulich nicht möglich ist, da z.B. der Zwischenraum des Blindbodens nicht hoch genug ist? Aktuell würde ich auf einen Wert von 0,2 W/m²k kommen.
Nein, in diesem Fall gibt es leider keine Ausnahmen. Eine Ausnahmeregelung für die Einblasdämmung gibt es nur bei der Fassadendämmung. Geht es um eine Dachbodendämmung, lassen sich in aller Regel auch auf dem Boden Dämmstoffe aufbringen, um den geforderten U-Wert zu erreichen. Weitere Informationen dazu geben wir in der Rubrik "Dachbodendämmung".
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