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Expertenrat

Ausnahmen in der EnEV-Nachrüstpflicht für die Wärmedämmung eines älteren Mietshauses?

Frage von Manfred G. am 21.08.2014 

Gibt es für die Dachbodendämmung bei Mietshäusern Baujahr 1950 auch Ausnahmen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die EnEV 2014 lässt nicht viele Ausnahmen zu: Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, oder wenn das Dach gedämmt ist.

Bitte lesen Sie hierzu auch den ausführlichen Bericht unseres Experten: http://www.energie-fachberater.de/daemmung/dachbodendaemmung/vorgaben-der-enev-fuer-die-daemmung-der-obersten-geschossdecke.php


Falls Sie Fragen haben zur konkreten und wirtschaftlichen Umsetzung einer Dachbodendämmung, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Baustoff-Fachhändler vor Ort, der Sie über geeignete Materialien berät, die entsprechenden Kosten nennt und Ihnen bei Bedarf auch geeignete Handwerksfirmen empfiehlt. Hier finden Sie Ihren nächstgelegenen, indem Sie einfach Ihre PLZ eingeben: http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/energieberater/energieberater-suche/ 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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