Ich habe ein Einfamilienhaus, das Mitte der 1970er-Jahre gebaut wurde. Das Dach ist mit Eternitplatten eingedeckt. Ich suche nun nach einer Möglichkeit, das Eternit durch eine andere Eindeckung zu ersetzen, wobei ich das vorhandene Gebälk verwenden kann. Und gibt es eine Möglichkeit dafür, Zuschüsse zu bekommen?
Grundsätzlich stehen Ihnen hier verschiedene Materialien zur Auswahl. So können Sie sich beispielsweise für neue Faserzementplatten entscheiden. Diese sind asbestfrei, leicht und vergleichsweise einfach einzubauen. Alternativ kommen auch Platten aus Metall infrage. Diese gibt es teilweise als Sandwichplatten mit integrierter Dämmung. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Sanierung an die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) halten müssen. Das heißt: Tauschen Sie die Dacheindeckung über einem beheizten Raum aus, müssen Sie das Dach auch dämmen. Bei Dächern über unbeheizten Dachgeschossen besteht diese Anforderung nicht.
Bei der Sanierung können Sie zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen und so 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Handelt es sich um eine notwendige Asbest-Sanierung (Bestätigung eines Gutachters ist erforderlich) können Sie die Kosten der gesamten Sanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, wodurch Sie unter Umständen von höheren Vergünstigungen profitieren.
Dämmen Sie das Dach im gleichen Zuge, bekommen Sie unter Umständen eine Förderung für die Dachdämmung. Zur Wahl stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten oder zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe.
Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachhandwerker vor Ort. Dieser kann die Konstruktion prüfen und erklären, welche Alternativen bei der vorhandenen Statik infrage kommen.