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Expertenrat

Bis wann kann ich eine bestehende Gasheizung ohne Weiteres austauschen?

Frage von Gisela H. am 12.04.2023 

Ein 2001 von mir erbautes (Jan. 2022 auf Tochter übertragenes) Reihenendhaus (2-FH mit 2 getrennte Heizsysteme: 2 Gasbrennwert-Thermen / Warm-Brauchwasser im Durchlaufverfahren) hat noch die ersten Heizungen. Evtl. dürften Thermen zwar volle 30 Jahre laufen? Es gab aber schon einige Probleme an beiden Thermen. Deswegen der Austausch-Gedanke. Bis wann ist dies noch möglich? Nur noch in 2023 oder auch danach noch, da es sich um ein Brennwert-System handelt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine gesetzliche Austauschpflicht besteht nur dann, wenn es sich um eine alte Standard-Heizung handelt. Niedertemperatur- und Brennwertthermen sind davon ausgenommen und dürfen nach aktueller Gesetzeslage auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Solange es technisch möglich ist, dürfen Sie die Heizungen dabei auch reparieren lassen. Ein Eins-zu-Eins-Austausch ist bis Ende 2023 ebenfalls problemlos möglich. Das gilt jedoch nicht für Gebäude in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg, da hier bereits erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen gefordert werden.

Kommt es ab 2024 zum Austausch, müssen Sie 65 Prozent des jährlich anfallenden Wärmebedarfs regenerativ abdecken. Dazu können Sie eine neue Gastherme einbauen und mit Solarthermie, Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung (Kamin, Pelletkessel oder Scheitholzkessel) kombinieren. Auch der Betrieb mit Biogas ist möglich, um die Anforderungen des GEG ab 2024 zu erfüllen.

Wichtig zu wissen: Bei der aktuell verfügbaren Novelle des GEG handelt es sich um einen Entwurf. Bis zum Erlass des Gesetzes können sich einige Punkte auch noch einmal ändern.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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