Welcher Nachweis an BAFA, wenn es sich um zwei Öl-Einzelöfen handelt, die man selbst demontiert hat? Normalerweise muss ja die alte Heizanlage fachgerecht demontiert und entsorgt werden, um den Ölaustauschbonus von 10 % zu erhalten.
Die beiden Einzelöfen, um die es hier geht, habe ich selbst "demontiert". Beide stehen noch in meiner Garage. Der Fachunternehmer, welcher unter Punkt 6 angekreuzt hat, dass eine betriebsfähige Ölheizung ersetzt wurde (es wurde eine neue Pelletheizung eingebaut), kann logischerweise nicht bestätigen, dass diese "Ölheizung" fachgerecht entsorgt wurde.
Wie führt man in so einem Fall den Nachweis der fachgerechten Entsorgung? Den 5 % Innovationsbonus wird die BAFA (Einbau Pellematic Condens 3.32) wohl anerkennen müssen.
Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis von einem Fachbetrieb (Tankschutzfirma) oder von einer Annahmestelle für Sonderabfall wie Einzelöfen. Erfüllen Sie diese Vorgaben, bekommen Sie die höhere Förderung. Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.