Warum muss der Ofen von Stefan N. (Nachricht v. 22.12.2024) die 2. Stufe der BImSchV erfüllen? Diese Verordnung betrifft Öfen, die ab 2015 in Betrieb genommen wurden, der von Stefan N. ist (laut Ihrer angeführten Ofen-Liste) von 2002!? Laut der Liste erfüllt der Ofen DIN 18895, der im Übrigen nur ein Mal aufgeführt wird (andere Ausführungen haben andere DIN Nr.!) Stufe 1 und kann somit weiter betrieben werden. Korrekt?
Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in Bezug auf Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht eingehalten werden. Der Ofen von Stefan N. hält diese voraussichtlich nicht ein (Bauart A ab 2002) und muss daher stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem Filter/Abscheider nachgerüstet werden. Das geht auch aus der verlinkten Ofen-Liste hervor.
Sie haben aber recht, der Ausdruck "2. Stufe der 1. BImSchV" ist hier etwas missverständlich, denn diese gilt tatsächlich nur für Öfen, die nach dem 31.12.2014 errichtet wurden/werden. Wir haben das in unserer Antwort angepasst. Vielen Dank für den Hinweis.