Darf ich eine Ölheizung (Bj. 1994) auch nach 30 Jahren weiterhin nutzen, wenn als Zweitenergieträger Holz/Kohle in dafür vorgesehenen Kachelöfen genutzt wird? Letztlich würde die Ölheizung vorerst nur als Warmwasseraufbereitung gebraucht werden.
Die Kachelöfen ersetzen die Austauschpflicht der Ölheizung nicht. Diese gilt, wenn die Anlage älter als 30 Jahre ist. Es gibt allerdings Ausnahmen. So können Sie die Anlage weiter nutzen, wenn diese bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Ob das der Fall ist, weiß ein Energieberater oder ein Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Sie das Ein-/Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben. In diesem Fall gilt der Bestandsschutz und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Der Heizungstausch ist dann erst durch neue Eigentümer zu erledigen. Diese haben nach Kauf, Schenkung oder Erbe zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen.