Darf ein Öl-Kessel, der gemäß GEG von der Austauschpflicht betroffen ist, mit einem nachwachsenden Rohstoff wie reinem Rapsöl oder Rapsölmethylester (Rapsdiesel) weiter betrieben werden?
Diesbezüglich sind uns keine Ausnahmen bekannt. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt es dazu unter Paragraf 72 "Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben." Das gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel oder heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Ausgenommen sind nach § 73 GEG nur Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt haben.