Wir möchten unser Einfamilienhaus unserer Tochter überschreiben mit eingetragenem Nießbrauch für meine Frau und mich. Wir wohnen seit 1977 in diesem Haus. Das Haus hat eine Niedertemperatur Ölheizung, 23 Jahre alt. Wir planen die Hausübertragung in 2023. Ist unsere Tochter als neue Eigentümerin verpflichtet, eine gut funktionierende Heizung gegen eine Wärmequelle mit 65 % regenerativer Energie auszutauschen. Unsere Tochter hat hier ihren Zweitwohnsitz.
Nein. Da es sich um eine Niedertemperaturheizung handelt, besteht erst einmal keine Austauschpflicht und es kann alles bleiben wie bisher. Sollte die Heizung ab 2024 irreparabel kaputtgehen oder durch neue Gesetze einer Austauschpflicht unterliegen, sind dann jedoch die Anforderungen des geänderten GEG zu beachten. Die neu eingebaute Heizungsanlage muss dann mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs mit regenerativen Energien decken.
Nachrüstpflichten wie die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke könnten jedoch greifen. Und zwar immer dann, wenn der Eigentümer wechselt und Dach oder Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (schlanke Dämmung) noch nicht erfüllen.