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Expertenrat

Kann ich als Mieter den Austausch von Nachtspeicheröfen erwirken?

Frage von Heiko S. am 11.04.2023 

In meiner Wohnung befinden sich 4 Nachtspeicheröfen (ohne Asbest), sämtlich aus dem Jahr 1986 o. 1987 (!). Muss ich als Mieter dies für immer akzeptieren oder gibt es eine Handhabe, den Austausch dieser uralten Heizungen zu erwirken?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es keine gesetzlich geregelte Austauschpflicht für die Elektroheizungen gibt, sind Ihnen als Mieter hier die Hände gebunden. Sie können den Austausch nicht erwirken. Möglich ist es, einen Energieberater zurate zu ziehen und mit dessen Hilfe eine Empfehlung für Ihren Vermieter zu erstellen. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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