Unser Energieberater hat im BAFA-Antrag angegeben, dass wir zwei Wohneinheiten hätten. Was aber nicht der Fall ist. Diese Falschangabe ist erst jetzt aufgefallen, als wir einen weiteren Antrag für unsere Fenster gestellt haben. Die Frage ist nun, falls es zu einer Anzeige wegen falscher Angaben kommt, sind wir haftbar, auch wenn wir das Formular mit den falschen Angaben nicht gesehen haben? Der Energieberater hatte eine Vollmacht und hat das Formular, dass alle Angeben korrekt sind, unterschrieben.
Die Anzahl der Wohneinheiten wirkt sich auf die maximal anrechenbaren Kosten aus. Diese müssen Sie nach Abschluss aller Arbeiten belegen. Zu diesem Zeitpunkt prüft Ihr Fördergeber alle Angaben noch einmal intensiv, bevor er die Förderung freigibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie dem Fördergeber die Information mit kurzer Begründung schriftlich mitteilen. Einen entsprechenden Änderungsantrag reichen Sie dazu digital über das BAFA-Förderportal ein. Diese Aufgabe kann auch der bevollmächtigte Energieberater übernehmen.
Informationen zum richtigen Vorgehen bekommen Sie auch von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.