Meine TPB vom Energieberater war fehlerhaft. Nun ist der Antrag gestellt. Kann ich die TPB-Nummer ersetzten oder muss ich einen neuen Antrag erstellen mit neuer TPB stellen?
Geht es um die förderbaren Kosten, können Sie diese im ersten Monat nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides auf schriftlichen Antrag beim BAFA ändern lassen. Sind andere Punkte zu verändern, ist das häufig mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben möglich, welches Sie im BAFA-Portal hochladen. So lassen sich zum Beispiel Förderschwerpunkte verschieben oder Maßnahmen nachträglich hinzufügen (mit geänderten Kosten nur innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist). Ändert sich der Förderschwerpunkt, ist unter Umständen auch eine neue technische Projektbeschreibung (TPB) von Ihrem Energieberater nötig.
Alternativ können Sie Anträge stornieren und neu stellen. Zum Stornieren genügt ein formloses Schreiben, welches alle relevanten Kontaktdaten enthält. Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie den Antrag neu stellen, dürfen Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben. Zudem besteht eine 6-monatige Sperrfrist, wenn Sie Förderanträge für identische Maßnahmen erneut stellen (gilt erst ab Erhalt des Zuwendungsbescheides).
Unser Tipp: Kontaktieren Sie die BAFA-Experten direkt, um eine individuelle Lösung für Ihr Vorhaben zu finden. Möglich ist das über die Rufnummer 06196/908-1625 oder das Formular auf der BAFA-Webseite.