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Expertenrat

Kann ich den BAFA-Bewilligungszeitraum nachträglich verlängern?

Frage von Mentz R. am 30.10.2022 

Ich habe einen Zuwendungsbescheid (Erneuerbare Energie im Wärmebereich 01.01.2020) erhalten und bin von einem Bewilligungszeitraum von 24 Monaten ausgegangen. Ich habe vermutlich Jahreszahlen im Schreiben verwechselt, aber auch mein Heizungsbauer und auch die Energieberaterin sind immer von 24 Monat ausgegangen.

Jetzt habe ich festgestellt, in dem Moment, wo ich die Verwendungsnachweise hochladen wollte, dass meine Zugangsdaten abgelaufen sind und mein Bewilligungszeitraum bereits Anfang Februar 2022 endete + 6 Monate Vorlage der Verwendungsnachweise.

Habe ich die Möglichkeit, meinen Antrag nachträglich zu verlängern oder kann ich auf Kulanz der BAFA hoffen? Die Nachweise liegen quasi 3 Monate zu spät vor.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie haben die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum um 12 Monate zu verlängern. Dazu müssen Sie innerhalb des Bewilligungszeitraums ein formloses Schreiben an das BAFA senden. In der Regel erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung, sobald der Zeitraum abgelaufen ist. 

Da das wie geschildert bereits der Fall ist, können Sie nur auf Kulanz hoffen - regulär besteht vermutlich kein Förderanspruch mehr. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie hier nur vom Fördergeber, den Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

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