Ich habe ein Denkmal gekauft und möchte eine Förderung für den Tausch der Fenster erhalten. 20 % über die BAFA mit iSFP-Bonus. Kann ich die restliche Investitionssumme trotzdem über die Denkmal-AFA abschreiben?
Nach Rücksprache mit dem BAFA ist eine Kumulierung der Förderung nach der BEG EM mit anderen Fördermitteln nach Nummer 8.6 der Richtlinie grundsätzlich möglich. Übersteigt die Förderung nach der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, wird die Förderung der BEG EM aber anteilig gekürzt und ggf. zurückgefordert, bis wieder eine Förderquote von insgesamt maximal 60 Prozent erreicht wird.
Alternativ können Sie die Kosten aufteilen und beide Förderangebote parallel für unterschiedliche Maßnahmen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, um bei der Abschreibung Probleme zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Sie den iSFP-Bonus nicht bekommen, wenn Sie den iSFP als Energieberater für sich selbst erstellt haben. Voraussetzung ist ein vom BAFA geförderter iSFP.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.