Wenn ich die BAFA-Förderung vor Auftragsvergabe beantragt habe, kann ich dann vor Bewilligung den Auftrag vergeben und mit der Maßnahme beginnen?
Ja, nach BAFA-Angaben dürfen Sie nach der Antragstellung mit der Sanierung beginnen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass das auf eigenes Risiko geschieht. Sie haben also noch keine Gewissheit, ob Sie die Förderung tatsächlich wie geplant bekommen. Diese erhalten Sie erst mit der Bewilligung.