Wenn ich bei der BAFA eine Förderung von 80.000 € in einem Antrag einreiche, kann ich dann beispielsweise in einem Jahr 50.000 € verwenden und im nächsten Jahr 30.000€ verwenden, damit ich pro Jahr die 60.000€ Fördergrenze ausnutzen kann und den gesamten Betrag gefördert bekomme? Ich möchte nur einen Antrag einreichen, damit ich einen Förderkredit von 80.000 (etwa den 358/359 von der KfW) abschließen kann.
Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend machen (mit iSFP 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit). Das heißt: Stellen Sie 2026 den Antrag, bekommen Sie den Zuschuss maximal für die 60.000 Euro, sofern Sie einen iSFP haben. Den Kredit bekommen Sie dann aber voraussichtlich für die gesamte Summe. Wann Sie die Maßnahmen umsetzen, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgt.
Möchten Sie den Zuschuss für die gesamte Summe erhalten, müssen Sie zwei oder mehr Anträge stellen. Mit iSFP könnten Sie dann in diesem Jahr 60.000 Euro an Kosten und im kommenden noch einmal 20.000 Euro an Kosten geltend machen. Den Kredit können Sie dann Anfang 2027 für die gesamte Summe beantragen. Wann Sie die Maßnahmen umsetzen, spielt dabei auch hier keine Rolle, sofern Sie die Bewilligungszeiträume nicht überschreiten. Wichtig: Die Zuschusszusagen dürfen nicht länger als 12 Monate zurückliegen und es dürfen noch keine Zuschüsse ausgezahlt worden sein, um den Ergänzungskredit beantragen zu können.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.