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Expertenrat

Ist die BAFA-Förderung für die Heizung noch bis Juli 2021 erhältlich?

Frage von Bastian B. am 21.01.2021 

Mein Anliegen bezieht sich auf die neuen Fördermaßnahmen 2021. Und zwar ist zu lesen, dass das BEG ab Juli'21 in Kraft tritt und die wahlweise direkte (Auszahlung) oder indirekte (über Kredit) Förderung erhöht möglich ist. Meine Frage bezieht sich nun auf den Zeitraum bis Juli. Die KFW schreibt, dass so lange noch das aktuelle Programm genutzt werden könne, also bzgl. der Kredite. Wie verhält es sich aktuell und bis Juli mit der direkten BAFA-Förderung. Bleibt diese so lang ebenfalls bestehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die BAFA-Förderung über die Programme "Heizungsoptimierung" und "Heizen mit erneuerbaren Energien" ist bereits zum 31.12.2020 ausgelaufen. Seit 01.01.2021 können Sie Mittel mit annähernd gleichen Konditionen über die BEG-EM-Förderung beim BAFA beantragen. 


Während sich die Zuschusshöhen und Fördervarianten bei einem Heizungstausch grundsätzlich nicht geändert haben, sank die Förderung der Heizungsoptimierung von 30 auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten im Wohnungsbau stiegen im gleichen Zuge jedoch von 50.000 auf 60.000 Euro. Außerdem gibt es einen Förderbonus in Höhe von 5 Prozent, wenn Heizungstausch oder Heizungsoptimierung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind. 


Neu ist außerdem, dass Sie mit dem BEG-EM-Programm auch Maßnahmen an der Gebäudehülle fördern können. So gibt es 20 Prozent (eventuell + 5 % iSFP-Bonus) für die Dämmung, den Türen- oder den Fenstertausch. Das entsprechende Angebot der KfW im Programm 430 ist seit Januar 2021 nicht mehr verfügbar - über dieses erhalten Sie einmalige Zuschüsse bis Juli nur noch für ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus.


Kommentare

Bastian B.

Unter meiner vergangenen Anfrage beziehen Sie sich auf die BEG-EM-Förderung als Ersatz der BAFA. Gilt diese Förderung denn, wenn ich angenommen heute mein neues Fertighaus, KFW40 mit Wärmepumpe, bestelle? Sprich, habe ich Anspruch auf diese BEG-EM-Förderung, wenn ich diese dann in der WG-Förderung ab Juli raus nehme, wegen der Doppelförderung?

ENERGIE-FACHBERATER 

Während es die BAFA-Förderung auch für Umweltheizungen im Neubau gab, gilt das für die BEG-EM-Förderung leider nicht mehr. Einzelmaßnahmen fördert der Staat damit nur noch im Bestand - also bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind. Hier gilt wie vermutet: Nutzen Sie die Förderung jetzt, bekommen Sie die BEG-WG-Förderung ab Juli, allerdings ohne Kosten der Heizung. 

Möchten Sie eine Heizung für den Neubau fördern lassen, gibt es bis einschließlich Juni nur die KfW 153-Förderung für den energieeffizienten Neubau, über die Sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschuss bekommen. Voraussetzung ist der Bau eines Effizienzhauses 55 oder besser. 

Ab Juli geht auch dieses Programm in die BEG-WG-Förderung über. Sie haben dann die Wahl zwischen einmaligen Zuschüssen und günstigen Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. Das Besondere daran: Decken Sie mindestens 55 % des Wärmebedarfs regenerativ (zum Beispiel mit der Wärmepumpe), profitieren Sie hier von besseren Konditionen: Der Tilgungszuschuss steigt von 20 auf 22,5 Prozent (Effizienzhaus 40) bei anrechenbaren Kosten von 150.000 statt 120.000 Euro pro Wohneinheit.

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