Jemand stellt einen BAfA-Antrag zur Förderung einer Heizung. Der Antrag wird positiv beschieden, jedoch stirbt der Auftraggeber kurz darauf, noch bevor er die Unterschrift auf den Auftrag gegenüber dem Handwerksbetrieb setzen konnte. Der Handwerksbetrieb hat zwischenzeitlich aber schon mal die Anlage beim Hersteller bestellt und beim Antragsteller angeliefert und dazu eine Rechnung gestellt. Wie geht es für den oder die Erben nun weiter? Besteht überhaupt ein Vertragsverhältnis? Muss ein neuer Förderantrag mit neuem Namen gestellt werden und dann ein Auftrag erteilt werden? Oder gilt der alte Antrag weiter?
Ihren Ausführungen zur Folge bestand noch kein Auftrag zum Bestellen und Einbauen der Heizungsanlage. Die Rechnung ist daher vermutlich nicht gültig. Eine rechtlich verbindliche Antwort auf diese Frage erhalten Sie allerdings nur von einem Experten für Vertragsrecht.
Geht es um die BAFA-Förderung, können Sie den Antragsteller ändern lassen, auch wenn der Zuwendungsbescheid bereits erstellt wurde. Nötig ist dazu in der Regel ein Erbschein. Für die Durchführung der Änderung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.