Kann ich bei der Sanierung eines Wohngebäudes mit einer Einheit (max. Förderung 60.000 Euro pro Kalenderjahr) jetzt (Stand Januar 2022) noch nachträglich und rückwirkend für 2021 einen Förderungsantrag bei der BAFA für Einzelmaßnahme Heizung beantragen? Danke!
Nein. Die BAFA-Förderung ist immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Rückwirkend steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung bereit. Hierbei erhalten Sie eine steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.