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Expertenrat

Ich habe einen Aufhebungsbescheid, obwohl mir das BAFA die Verlängerung der Förderfrist zugesagt hatte. Was kann ich tun?

Frage von Dominik V. am 22.09.2022 

Ich habe im Juli 2020 einen Antrag für das Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt bei der BAFA gestellt. Bevor die Frist abgelaufen ist, habe ich telefonisch Kontakt zu der BAFA aufgenommen. Telefonisch wurde mir aufgrund der Coronakrise und da die aktuellen Anträge sowie 2 Jahre Bewilligungszeitraum vorsehen, stattgegeben. Ich erhielt leider keine schriftliche Bestätigung und es würde mir auch keine Erinnerung zur Einreichungsfrist gesendet.

Im Mai 2022 dann die Überraschung. Es kam ein Aufhebungsbescheid. Nach telefonischer Rücksprache sei keine Verlängerung eingegangen. Ich habe den Sachverhalt der Dame am Telefon geschildert, diese bat mich, Widerspruch einzulegen. Seitdem sind fast 4 Monate vergangen. Nach erneutem Anruf konnte mir keine Auskunft zum Widerspruch gegeben werden und zusätzlich sagte der Mitarbeiter, ich solle mir auch keine Hoffnungen machen. Hatten Sie solch einen Fall bereits und wenn ja, wie sind Sie vorgegangen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind Änderungswünsche sowie Anträge auf eine Verlängerung immer schriftlich bei Ihrem Fördergeber einzureichen. Die einzige Möglichkeit, die Fördermittel in diesem Fall noch zu bekommen, ist über den Kontakt mit dem BAFA selbst. Ein Telefonprotokoll könnte dabei helfen. Darüber hinaus können wir Ihnen an dieser Stelle leider keine weiteren Tipps geben.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Bearbeitungszeiten beim BAFA aktuell sehr lang sind. Das betrifft Neuanträge genauso wie Widersprüche und andere Anliegen.

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