Darf ich den iSFP generell bei nachträglich aufgefallenen Fehlern anpassen, wenn momentan keine Fördermaßnahme beim BAFA beantragt ist? Wenn ja, inwieweit ist eine Korrektur möglich? Gibt es hierbei Grenzen? Dürfte man theoretisch sogar einen neuen iSFP unter der gleichen Vorgangsnummer mit aktualisiertem Datum ausstellen? Mich interessiert im Wesentlichen, was man genau anpassen darf und wie weit es möglich ist, ob das beim BAFA evtl. Konsequenzen hat.
Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form nachzureichen, wenn dieser maßgebliche Mängel aufweist. Das gilt auch dann, wenn die Förderung bereits ausgezahlt wurde und der Vorgang eigentlich abgeschlossen ist.
Zulässig ist das allerdings nur dann, wenn der Ersteller (der ursprüngliche Energieberater) den iSFP erneut einreicht. Korrekturen durch Dritte sind bei bestehenden oder abgeschlossenen Vorgängen nicht mehr zu berücksichtigen.