Als Beirat einer 115er WEG in vier Gebäuden befasse ich mich gerade mit den ersten Fragestellungen von einzelnen Eigentümern. Hier mein erster Versuch zur Klärung: Wie werden Balkoninnenseiten gedämmt? Erleidet der Eigentümer einen erheblichen Platzverlust, entsteht eine Lücke in der Dämmung oder werden spezielle Dämmungen angebracht?
Geht es um die Fassadendämmung, spielen auskragende, thermisch nicht getrennte Balkone eine wichtige Rolle. Denn genau wie Kühlrippen leiten diese Wärme aus dem Haus an die Umgebung ab. Sie sollten daher mit gedämmt werden. Im Bestand funktioniert das zum Beispiel, indem Sie die auskragende Platte von oben und unten mit Dämmstoffen versehen. Es entsteht dadurch kein Platzverlust (abgesehen von der Fassadendämmung), allerdings ist eine gewisse Mindesthöhe wichtig, damit sich Türen zum Balkon nach der Sanierung noch öffnen lassen. Ist das nicht der Fall, empfehlen Experten häufig das Ersetzen der Balkone. Dabei wird die bestehende Platte abgesägt und durch eine vorgeständerte oder eine frei auskragende und thermisch entkoppelte Balkon-Konstruktion ersetzt. Weitere Informationen dazu gibt Bauphysikerin Patricia Sulzbach im Beitrag "Kritische Stelle: Wärmebrücke am Balkonanschluss".
Welche Variante in Ihrem Fall am besten geeignet ist, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.
Denken Sie daran, dass der Staat die Balkondämmung zusammen mit der Fassadendämmung fördert. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir in unserer Anleitung zur Förderung der Fassadendämmung - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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