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Expertenrat

Welche Vorgaben gelten bei der Dämmung eines Balkons?

Frage von Matthias S. am 16.09.2025 

Meine Frage bezieht sich auf eine Balkondämmung. Wie muss diese ausgeführt werden und welcher U-Wert muss erreicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Konkrete Angaben zur Ausführung können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Projekt leider nicht geben. Rechtlich handelt es sich bei der Balkonplatte aber um eine Art Flachdach. Das gilt zumindest dann, wenn der Balkon über einem beheizten Raum liegt. Das heißt: Es gelten die GEG-Vorgaben für gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung. Sofern Sie die Abdichtung, die das Bauteil flächig wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzen, ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K zu erreichen. Eine Ausnahme besteht, wenn das technisch nicht möglich ist oder dann, wenn die entsprechende Fläche weniger als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des gesamten Gebäudes ausmacht.

Handelt es sich um einen frei auskragenden Balkon, der keinen beheizten Raum nach außen abgrenzt, ist die Dämmung keine Pflicht. Eine schlanke Dämmung empfiehlt sich hier aber, um den Effekt einer Kühlrippe zu verhindern und Wärmeverluste zu minimieren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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