In einem Mehrfamilienhaus soll eine Wand gedämmt werden. Hierbei soll auch der Balkon zur Vermeidung der Wärmebrücke gedämmt werden. Seitens des Bauamts gibt es zum Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems Verfahrensfreiheit, d.h. hierfür muss kein Bauantrag gestellt werden.
Wenn der Bestandsbalkon nun durch die Dämmung, die durch das WDVS notwendig wird, breiter wird - muss die Balkonverbreiterung beim Bauamt als Änderungsantrag eingereicht werden? Oder fällt das auch mit unter die Verfahrensfreiheit?
Eine pauschale Antwort ist an dieser Stelle leider nicht möglich, da die Vorgaben der Länder diesbezüglich unterschiedlich sein können. Die Fassadendämmung ist in vielen Ländern grundsätzlich verfahrensfrei. Das gilt aber nur für die Dämmung selbst, nicht zwangsläufig für konstruktive Änderungen wie Balkonverbreiterungen.
Wir empfehlen daher einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Bauamt. Fertigen Sie eine Skizze an und erklären Sie den Sachverhalt genau. Auf diese Weise bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort, auf die Sie sich im Falle von Streitigkeiten auch berufen können.
Denken Sie daran, dass auch bei verfahrensfreien Maßnahmen eine statische Untersuchung nötig sein kann, etwa dann, wenn konstruktive Arbeiten die Last auf dem Balkon merklich erhöhen.