Wegen einer Dachsanierung habe ich von einem EEE einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Der EEE will mir nur dann die TPB für den Förderantrag erstellen, wenn ich ihn als Baubegleitung beauftragt habe. Ist es wirklich Pflicht, dass ich ihn damit beauftrage? Ich halte eine Baubegleitung bei der Dachsanierung nicht für notwendig und möchte diese Kosten eigentlich sparen.
Bei der BEG-Förderung ist die Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Experten Pflicht. Im Rahmen der Baubegleitung erstellt dieser sämtliche Nachweise, die erforderlich sind, um gegenüber dem Fördergeber die Einhaltung der Förderbedingungen sowie die zutreffende Berechnung der förderfähigen Kosten zu bestätigen. Das schließt die Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB mit TPB ID) sowie des technischen Projektnachweises (TPN mit TPN-ID) mit ein. Darüber hinaus gehende Aufgaben müssen Sie nicht beauftragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie für die Kosten der Baubegleitung eine 50-prozentige Förderung bekommen. Diese beantragen Sie zusammen mit der BEG-Förderung für die Dachdämmung.
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