Ab welcher Stärke muss eine Außenwanddämmung beim Bauamt genehmigt werden?
Das Anbringen der Wärmedämmung ist nach Musterbauordnung § 61 Abschnitt 11e ein verfahrensfreies Bauvorhaben, für das keine Baugenehmigung erforderlich ist. Da sich die Vorgaben von Land zu Land unterscheiden können, sind die Angaben der regionalen Bauordnung relevant. Entsprechende Genehmigungen benötigen Sie unter Umständen, wenn es sich um Gebäude unter Denkmalschutz, besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder Häuser auf der Grundstücksgrenze handelt.
Um unliebsame Überraschungen auszuschließen, empfehlen wir das Gespräch mit dem örtlichen Bauamt. Ragt die geplante Dämmung über die Grundstücksgrenze hinaus, sollten Sie das Vorhaben außerdem mit Ihrem Nachbarn absprechen.