x
Expertenrat

Wir haben bereits Aufträge vergeben. Können wir dennoch Fördermittel beantragen?

Frage von Marina  M. am 07.08.2022 

Wir haben bei der BAFA den Antrag auf Zuschuss für Einzelmaßnahmen gestellt (Ölheizungsaustauch -> Pelletheizung, Dachsanierung, Fensteraustausch, Vollwärmeschutz). Wir haben leider schon Aufträge bei Handwerkern angenommen, da wir ursprünglich alles über den KfW-Kredit abwickeln wollten und die Hausbank aber den Antrag nicht fertig abgeschickt hat.

Unser Energieberater hatte uns gesagt, wir könnten Aufträge annehmen, weil wir dachten, der Antrag ist eingereicht. Jetzt haben wir uns im Zuge der Gesetzesänderung zum 27.07.2022 für die BAFA entschieden. Es wurden noch keine Arbeiten von Handwerkern durchgeführt.

Ist es wirklich ein Problem, dass wir die Aufträge bei Handwerkern schon angenommen haben? Und wie prüft die BAFA dies, wann Aufträge angenommen wurden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es unter Punkt 9.2: "Förderanträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags". Da Sie bereits Aufträge vergeben haben, verstoßen Sie gegen diese Vorgabe und können theoretisch keine neuen Mittel beantragen.

Wichtig ist also, dass Sie keine aktiven Aufträge haben, Fördermittel beantragen und Aufträge nach der Beantragung vergeben. Möglich ist das nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung auf eigenes finanzielles Risiko. Stellt der Fördergeber eine förderschädliches Vorgehen fest, droht mindestens die Rückförderung der Fördergelder. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen". 


Denken Sie daran, dass die BEG-Fördersätze nach der kürzlich beschlossenen Reform teilweise stark sinken. Im Beitrag "Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen" informieren wir über die Änderung, die ab dem 15.08.2022 aktiv sind. Möchten Sie noch von den aktuellen Konditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förderantrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Pelletheizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo