Ich habe auf Ihrer Seite über die Änderungen der BEG-Förderung gelesen. Gelten diese Änderungen ebenfalls für bereits gestartete Vorhaben (vor 1.1.2023), solange die Rechnungsstellung danach erfolgt?
Nein, leider nicht. Die Änderungen, die wir im Beitrag "BEG 2023: Diese Änderungen gibt es bei der Förderung" vorgestellt haben, gelten für Anträge ab dem 01.01.2023. Bei laufenden Fördervorhaben gelten die Bedingungen vom jeweiligen Antragszeitpunkt.