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Expertenrat

Beziehen sich die förderbaren Kosten der BAFA-Förderung auf die Maßnahme?

Frage von Eric O. am 03.11.2022 

Ich lasse mir durch die BAFA meine Fenster fördern (60k). Kann ich trotzdem noch im gleichen FY die Klimaanlage fördern lassen? Oder geht das auch auf die 60.000 Euro?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die Sie in Form von Zuschüssen vom BAFA bekommen, gilt die Grenze insgesamt. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit lassen sich dabei Kosten von 60.000 Euro fördern. Möglich ist es in Ihrem Fall, die Förderung der Klimaanlage im Kalenderjahr 2023 zu beantragen, dann stehen Ihnen die vollen 60.000 Euro wieder zur Verfügung. Alternativ können Sie die BEG-Förderung für eine weitere Maßnahme mit dem Steuerbonus für die Sanierung kombinieren. Diesen erhalten Sie in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten als Gutschrift für Ihre Einkommenssteuerlast. Nutzen lässt sich diese verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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