Ein Bauträger hat mir angeboten, pro forma einen KFW-55-EE-Antrag zu stellen. Sodass ich diesen „Zugang“ später noch nutzen kann, auch wenn ich mich gar nicht für diesen Bauträger entscheide oder sogar einen Architekten wähle. Der dann zuständige Energieberater würde eh eine Neuberechnung und Kontrolle machen. Hintergrund ist natürlich die auslaufende KFW-55-Förderung zum 31.1.2022. Funktioniert das denn wirklich. Auch wenn mein Haus dann ganz anders geplant werden würde?
Beantragen Sie Fördermittel, um den Effizienzhaus-55-Standard im Neubau zu erreichen, ist eine Bestätigung zum Antrag erforderlich. Diese Bestätigung enthält individuelle Angaben zum Gebäude, den geplanten Maßnahmen und zu den Ergebnissen der erforderlichen Berechnungen. Planen Sie später um, können Sie den Antrag nicht mehr ändern. Denn laut BMWi können umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen in der Verwendungsnachweisprüfung nicht angegeben werden.
Es ist jedoch möglich, auf die zugesagte Förderung zu verzichten und einen neuen Antrag zu stellen. Ab Februar 2022 gelten dafür dann andere Bedingungen, sodass es für Effizienzhäuser der Stufe 55 keine Fördermittel mehr gibt. Es ist also nicht sicher, ob Sie die Förderung bei diesem Vorgehen tatsächlich bekommen. Vor allem dann, wenn Sie den Bauträger und das geplante Haus komplett ändern.
Eine rechtsverbindliche Antwort auf die Frage, inwiefern sich Anträge nach dem Einreichen ändern/anpassen lassen, erhalten Sie leider nur vom Fördergeber selbst. Ansprechpartner der KfW erreichen Sie dabei telefonisch unter der Rufnummer 0800/5399007.