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Expertenrat

Wie können wir BEG EM und WG in einem Projekt kombinieren?

Frage von Jennifer W. am 11.10.2021 

Wir sanieren gerade ein altes Haus und möchten evtl. die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen. Nun gibt es ja verschiedene Möglichkeiten (Ein iSFP liegt vor). Entweder Effizienzhaus 85 EE mit 150.000 Euro Fördersumme (was im Moment bei den Angeboten ruck zuck weg sein sollte) oder ein Effizienzhaus 85 für 120.000 Euro Fördersumme und 60.000 Euro für die Heizung (Insgesamt 180.000 Euro förderbare Kosten).

Doppelt abrechnen geht nicht, das wissen wir. Wie wäre die Vorgehensweise, wenn wir das auf BEG WG (Dämmung/Fenster/Dach usw) und BEG EM (Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Smarthome) splitten wollen? Kann das parallel laufen? Oder zuerst Effizienzhaus 85 und dann BEG-EM oder umgedreht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir empfehlen Ihnen, die Varianten im Detail mit einem Energieberater durchzurechnen, um die beste Lösung zu finden. Denn die BEG WG-Förderung gibt es für die Gesamtkosten - die zusätzliche BEG-EM-Förderung bei einer Kombination "nur" für Einzelmaßnahmen wie die neue Heizung inklusive Zubehör.

Den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste benötigen Sie ohnehin, um die Bestätigung zum Antrag ausstellen zu lassen. In welcher Reihenfolge Sie die Mittel beantragen, spielt unseres Wissens nach keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Sie die Kosten der Maßnahmen den jeweiligen Förderprodukten eindeutig zuweisen können, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall von den Experten des BAFA, welche Sie über die Rufnummer 06196 908-1625 oder das Kontakt-Formular auf der Webseite erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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