Ich möchte mein Haus sanieren und in diesem Zuge wird eine Dachaufstockung durchgeführt. Somit entsteht eine neue Wohneinheit. Kann ich für diese Maßnahmen, für zwei Wohneinheiten, die Förderung von 60.000 € (BEG EM) beantragen? Oder müssten dafür beide Wohneinheiten bereits vor Beginn der Sanierung bestehen? Zweite Variante wäre aus meiner Sicht 1 x BEG EM beantragen und für die neue Wohneinheit ein BEG-WG-Antrag stellen?
Die BEG-EM-Förderung bekommen Sie für die Erweiterung im Bestand nur dann, wenn keine neue Wohneinheit entsteht. In Ihrem Fall haben Sie also die Möglichkeit, für Arbeiten an bestehenden Wohneinheiten die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu beantragen. Das gilt übrigens auch dann, wenn sich die Wohnfläche vergrößert.
Für Arbeiten an der neu entstehenden Wohneinheit bekommen Sie finanzielle Unterstützung über die BEG-WG-Förderung. Welche Anforderungen dabei im Detail zu erfüllen sind, erklärt ein Energieberater vor Ort. Diesen benötigen Sie, um die Mittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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