Kann ich eine BAFA-Förderung (tausch einer Ölheizung zur Wärmepumpe EM) bis zum 30.6.2021 beantragen und ab dem 1.7.2021 die KfW-Förderung/Kredit (BEG WG) zu einem Effizienzhaus durchführen? Ist diese Kombi zulässig?
Ja, laut BMWi ist es möglich, die BEG-EM-Förderung für den Heizungstausch mit der BEG-WG-Förderung (Kredit/Zuschuss für ein Effizienzhaus) zu kombinieren. Bei diesem Förderweg sind allerdings einige Punkte zu beachten. So dürfen Sie die Kosten der Heizung nicht bei beiden Förderprogrammen angeben, um eine Doppelförderung auszuschließen. Außerdem können Sie bei der BEG-WG-Förderung ab Juli 2021 nicht den EE-Paket-Bonus anrechnen, wenn Sie die Heizung davon losgelöst über den Programmteil BEG-EM fördern lassen.
Im Umkehrschluss heißt das: Fördern Sie alles über das BEG-WG-Programm und decken mindestens 55 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ, profitieren Sie von 150.000 anstatt 120.000 Euro anrechenbaren Kosten. Außerdem steigt die Förderrate bei Zuschüssen sowie Tilgungszuschüssen dank EE-Paket-Bonus um 5 Prozent. Fördern Sie beides einzeln, bekommen Sie eine höhere Förderung für die Heizung. Dafür können Sie den EE-Paket-Bonus nicht anrechnen (Anrechenbare Kosten = 120.000 Euro; Zuschuss 5 % geringer).
Welcher Weg den höchsten finanziellen Vorteil bringt, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen, beide Varianten (BEG-EM + BEG WG oder nur BEG WG) mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste und konkreten Kosten durchzurechnen. Den Experten benötigen Sie ohnehin, wenn Sie BEG-WG-Mittel für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen.